Sonntag, November 11, 2007

benachteiligte Elternteile im Umgangsrecht

Folgender Fall (und wer micht kennt, weis dass es wahr ist):
Ein geschiedener Vater will seinen Sohn besuchen und für 2 Wochen in den Sommer ferien zu sich holen, wie mit der Kindesmutter vorher vereinbart. Dieser Umgang wird jedoch von der Kindesmutter vereitelt, indem sie zum vereinbarten Übergabe-Termin nicht anwesend ist und nicht auf Telefonate antwortet.
Auch in der Folgezeit verweigert Sie jegliche Auskunft über das Befinden des Kindes. Der Kindesvater setzt sich mit dem Jugendamt in Verbindung und versucht das Umgangsrecht hierüber erneut zu ermöglichen. In Verbindung mit einem gemeinsamen Gesprächstermin zwischen der Kindesmutter, dem Vater und der Sachbearbeiterin des Jugendamtes kommt es zu einem spontanen Besuches des Sohnes in dessen Schule. Der Junge freut sich seinen Vater nach längerer Zeit wieder zu sehen und verbringt mit Ihm gute 2 Stunden. Hierbei vereinbart der Vater mit seinem Sohn den nächsten Besuchstermin über das gesamte Wochenende und vorher einen Besuchstag am Wochenende dazwischen.
Um die Kosten und das Ausfallrisiko gering zu halten, schlägt der Vater der Kindesmutter vor, dass Sie das Kind bei Ihm wieder abholt, während er den Jungen vorher bei Ihr abgeholt hat. Unter Protest stimmt Sie dann zu, lässt das Kind jedoch durch ihre Schwester am vorher vereinbarten Ort beim Vater abholen.

In der Vergangenheit hatte der umgangsberechtigte Elternteil immer die kompletten Kosten hierfür selbst zu tragen und der betreuungsberechtigte Elternteil (nur) das Kind zu übergeben. Hiergegen hat nun das Oberlandesgericht Dresden in einem Gerichtsurteil dahingehend geurteilt, dass beide Elternteile dem Kind den Umgang mit Ihnen zu ermöglichen haben und wenn das Kind von einem Elternteil abgeholt wird, es dem anderen Elternteil zumutbar ist, das Kind auch wieder zurückholen zu müssen.
siehe hierzu:
Urteil des OLG Dresden

Hoffentlich kann ich hiermit auch anderen Elternteilen, die sich in der ähnlichen Situation befinden, helfen. Denn über dieses Urteil wissen leider nur Wenige.

Interessant ist auch folgende Seite im Internet zu diesem Thema:
Urteile zum Umgangsrecht

1 Kommentar:

Unknown hat gesagt…

Liebe Freunde;

Eure Seite ist super.
Ich bin Vater eines Sohnes und kämpfe um seine und meine Rechte.
Aus diesem Anlass habe ich eine HP auf die Beine gestellt.
Freue mich auf einen Besuch und einen Eintrag ins Gästebuch.

Viele Grüsse aus Sandhausen
H Schneider
vaeterrechte(de)